BFH: Kein Zugriffsrecht des Finanzamts auf Daten gesetzlich nicht vorgeschriebener elektronischer Aufzeichnungen
Der BFH hat mit Urteil vom 24.6.2009– VIII R 80/06 – eine Grundsatzentscheidung zum neuen Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung getroffen. Im Streitfall ging es um die Reichweite der diesbezüglichen Einsichts- und Verwertungsrechte des Fiskus – konkret bzgl. einer von einer Freiberuflersozietät freiwillig geführten elektronischen Bestandsbuchhaltung. Nach dem Gesetz besteht das Einsichtsrecht nur im Umfang der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht in § 147 Abs. 1 AO. Das betrifft dem BFH zufolge nur solche Unterlagen, die zum Verständnis und zur Überprüfung gesetzlich geforderterAufzeichnungen erforderlich sind. Da das Finanzamt im Streitfall aber Einsicht in gesetzlich nichtgeforderte Aufzeichnungen verlangt hatte, war sein Verlangen rechtswidrig.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2115-1