FG Münster: Kein Werbungskostenabzug für Computerzeitschriften
Das FG Münster hat mit Gerichtsbescheid vom 21.7.2014 – 5 K 2767/13 E - wie folgt entschieden: Aufwendungen für Computerzeitschriften (PC-Magazin, PC-Welt, c´t, ELV) sind keine Werbungskosten. Mangels anderer konkreter Anhaltspunkte ist zur Prüfung der Frage, ob die Zeitschriften beruflich oder privat genutzt werden auf den objektiven Charakter der Zeitschriften abzustellen. Die Zeitschriften PC-Welt, PC-Magazin und c’t sind ihrem objektiven Charakter nach grundsätzlich der Privatnutzung zuzuordnen. Zwar enthalten die Zeitschriften durchaus einzelne Informationen, die für berufliche Belange nutzbar sein können. Der Schwerpunkt dieser Zeitschriften liegt indes nicht in der Vermittlung von Fachwissen bzw. der berufsfachlichen Diskussion, sondern vielmehr in der auch für Laien verständlichen und unterhaltsamen Unterrichtung über allgemeine Entwicklungen im Bereich von Computertechnik und anderen technischen Gebieten.