FG Baden-Württemberg: Kein Werbungskosten-/Betriebsausgabenabzug bei Reise zu Geschäftsanbahnungen
Das FG Baden-Württemberg hat durch Urteil vom 12.3.2009 – 3 K 255/07 – entschieden: Zum Werbungskosten- bzw. Betriebsausgabenabzug von Aufwendungen fr eine Gruppenreise reiche es nicht aus, dass sie (nur) dem Teilnehmerkreis die Mglichkeit zur Werbung neuer Mandate dient. Auch wenn darin ein ganz erhebliches betriebliches Interesse zu sehen sei, könne man damit nicht derAnwendung der Grundsätze des BFH zur betrieblichen Veranlassung von Auslandsgruppenreisen quasi „entfliehen“: Wäre die betriebliche Mitveranlassung ausreichend, wäre der Betriebsausgabenabzug ufer- und konturenlos.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1155-5