FG Münster: Kein Vorsteuerabzug bei nur vermeintlichem Kauf
Das FG Münster hat mit Urteil vom 9.12.2014 – 15 K 4319/12 U - entschieden: Aus einer Rechnung über den Kauf eines Blockheizkraftwerks im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems kann kein Vorsteuerabzug geltend gemacht werden. Ein Vorsteuerabzug kommt zwar auch auf Zahlungen vor Ausführung des Umsatzes in Betracht. Dies gilt jedoch nur für die „gesetzlich geschuldete Steuer“.