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Steuerrecht
18.11.2010
Steuerrecht
BFH: Kein Vorsteuerabzug bei falscher Angabe der Steuernummer

Der BFH hat durch Urteil vom 2.9.2010 – V R 55/ 09 – entschieden: Enthält die Rechnung entgegen § 14 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 UStG nur eine Zahlenkombination und Buchstabenkombination, bei der es sich nicht um die dem leistenden Unternehmer erteilte Steuernummer handelt, ist der Leistungsempfänger nach § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 2 UStG – vorbehaltlich einer Rechnungsberichtigung – nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2924-2 unter www.betriebs-berater.de

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