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Steuerrecht
28.01.2010
Steuerrecht
BFH: Kein Vorsteuerabzug aus Kosten für ausschließlich privat genutzten Anbau

Der BFH hat durch Urteil vom 23.9.2009 – XI R 18/08 – entschieden: Errichtet ein Unternehmer ein ausschließlich für private Wohnzwecke zu nutzendes Einfamilienhaus als Anbau an eine Werkshalle auf seinem Betriebsgrundstück, darf er den Anbau nicht seinem Unternehmen zuordnen, wenn beide Bauten räumlich voneinander abgrenzbar sind. In diesem Fall steht ihm kein Vorsteuerabzug aus den Kosten für die Errichtung des Anbaus zu.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-277-3

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