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Steuerrecht
17.06.2011
Steuerrecht
BFH: Kein Vorsteuerabzug aus Errichtungskosten einer Kläranlage für Rechtsnachfolger eines nicht unternehmerisch tätigen Abwasserzweckverbandes

Mit Urteil vom1.12.2010 – XI R 28/08 – entschied der BFH, dass der Vorsteuerabzug von einem Unternehmer für den Besteuerungszeitraum geltend zu machen ist, in dem die Berechtigung zum Vorsteuerabzug entstanden ist. Wenn der Leistungsempfänger zu dem maßgeblichen Zeitpunkt nicht Unternehmer war, könne der Vorsteuerabzug seinem Rechtsnachfolger nicht nachträglich gemäß § 15a UStG gewährt werden.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1557-5 unter www.betriebs-berater.de

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