FG Münster: Kein Rückwirkungsverbot für Neuregelung der Eigenverbrauchsbesteuerung bei Immobilien
Das FG Münster hat durch Urteil vom 4.3.2010 - 5 K 3484/08 - entschieden: Die seit dem 1.7.2004 geltende gesetzliche Regelung zur Ermittlung der umsatzsteuerlichen Eigenverbrauchsbesteuerung bei einer teilweise privat genutzten, aber voll dem Unternehmensvermögen zugeordneten Immobilie verstößt nicht gegen das verfassungsrechtliche Rückwirkungsverbot.
(PM FG Münster vom 15.4.2010)