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Steuerrecht
15.04.2010
Steuerrecht
Liechtenstein: Kein Informationsaustausch bei Ermittlungen aufgrund gestohlener Kontendaten

Liechtenstein verweigert nach einer Meldung der FTD (15.4.2010, 14) den Informationsaustausch mit der deutschen Steuerfahndung, wenn deren Ermittlungen auf gestohlenen Daten beruhen. Ein entsprechendes Gesetz soll dem Parlament noch in der laufenden Woche vorgelegt werden. Eine rückwirkende Information werde es nur geben, wenn es mit Deutschland zu einer Einigung über die Behandlung von Altfällen gebe, so Liechtensteins Regierungssprecher Max Hohenberg. Das DBA Liechtenstein/Deutschland betrifft nur Fälle ab 2010.

Damit verfährt Liechtenstein ebenso wie die Schweiz, die ebenfalls die Amtshilfe verweigert, wenn Fälle durch gestohlene Kontendaten aufgedeckt werden.

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