BFH: Kein Erlass von Säumniszuschlügen zur Grundsteuer wegen möglicher Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung
Der BFH hat mit Beschluss vom 2.3.2017 – II B 33/16– wie folgt entschieden:
1. Ein Klageverfahren, in dem der Kläger den Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer wegen der möglichen Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung begehrt, ist nicht deshalb nach § 74 FGO auszusetzen, weil der BFH dem BVerfG die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Vorschriften über die Einheitsbewertung ab 2008 vorgelegt hat.
2. Die beim BVerfG anhängigen Verfahren rechtfertigen keine AdV von Einheitswertbescheiden und damit auch keinen Erlass von Säumniszuschlägen zur Grundsteuer.
Volltext unter BBL2017-853-1