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Steuerrecht
28.07.2014
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Kein Aufteilungsgebot nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 S. 2 UStG für Parkplatznutzung im Zusammenhang mit kurzfristiger Beherbergung

Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 28.1.2014 – 5 K 273/13 - wie folgt entschieden: Räumt ein Hotelier seinen Gästen die Möglichkeit ein, hoteleigene Parkplätze zu nutzen, ohne dass hierüber eine Vereinbarung getroffen worden ist oder ein besonderes Entgelt erhoben wird, ist die einheitliche Übernachtungsleistung des Hoteliers nicht mit der Folge aufzuteilen, dass ein fiktiver Betrag für die Parkplatznutzung dem regulären Steuersatz unterliegt.

 

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