BFH: Kein Antragsrecht auf Erstattung von Einfuhrabgaben für denjenigen, der sie wirtschaftlich getragen hat
Der BFH hat durch Beschluss vom 3.11.2010 – VII R 20/09 – entschieden: Wird geltend gemacht, auf eingeführte Waren sei zu Unrecht Zoll erhoben worden, kann innerhalb bestimmter Fristen die Erstattung der entrichteten Abgaben beantragt werden. Ein solcher Erstattungsantrag kann nur von bestimmten Personen gestellt werden, zu denen derjenige, auf den die entrichteten Abgaben wirtschaftlich abgewälzt worden sind, nicht gehört.
Volltext des Beschl.: // BB-ONLINE BBL2010-3053-1 unter www.betriebs-berater.de (PM BFH vom 1.12.2010)