BFH: Kein Anspruch auf Kindergeld aus Art. 24 oder Art. 29 der Genfer Konventionen
Mit Urteil vom 25.10.2007- III R 90/03 hat der BFH entschieden, dass die Rechtsstellung eines Flüchtlings nach den Genfer Konventionen nicht zum Bezug von kindergeld berechtigt. Erst der Besitz eines in § 62 Abs. 2 EStG aufgeführten Aufenthaltstitels berechtigt zum Kindergeldbezug.