BFH: Kein Abzug latenter Einkommensteuer bei der Erbschaftsteuer
Der BFH entschied mit Urteil vom 17.2.2010 – II R 23/09 –, dass die auf geerbten Forderungen ruhende latente Einkommensteuerlast des Erben bei der Erbschaftsteuerfestsetzung nicht als Nachlassverbindlichkeit abgezogen werden kann. Im Ausgangsfall hatte das FA bei der Erbschaftsteuer neben dem Wert der geerbten festverzinslichen Wertpapiere auch die bis zum Tod des Erblassers entstandene Zinsforderung angesetzt, ohne die darauf entfallende Einkommensteuer des Klägers abzuziehen. Der BFH verwies den Kläger zur Abwehr einer etwaigen Übermaßbesteuerung auf einen Rechtsbehelf gegen den ESt-Bescheid. Die Entscheidung hat wegen der (Wieder)Einführung des § 35b EStG ab 2009 nur zeitlich beschränkte Bedeutung.
(PM BFH vom 19.5.2010)
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1309-2