BFH: Kein Abzug des „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens
Der BFH hat mit Urteil vom 9.11.2016 – II R 65/14 (ECLI:DE:BFH:2016:U.091116.IIR65.14.0) – wie folgt entschieden:
Der von Bausparkassen gebildete "Fonds zur bauspartechnischen Absicherung" war bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens nicht abziehbar.