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Steuerrecht
01.09.2017
Steuerrecht
BFH: Kein Abzug anteiliger Vorsteuern aus der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes einer Lotsenbrüderschaft beim Seelotsen

Der BFH hat mit Urteil vom 31.5.2017 – XI R 40/14 – ECLI:DE:BFH:2017:U.310517.XIR40.14.0 – wie folgt entschieden: 

Umsatzsteuer auf von einer Lotsenbrüderschaft bezogene Eingangsleistungen, die sie zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Selbstverwaltungsaufgaben verwendet, kann der der Lotsenbrüderschaft zugehörige Seelotse nach anteiliger Umlegung auf ihn --auch unter Beachtung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer-- nicht als Vorsteuer abziehen. 

(Amtlicher Leitsatz)

Volltext unter BBL2017-2069-2

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