BFH: Kein Abzug anteiliger Vorsteuern aus der Errichtung eines Verwaltungsgebäudes einer Lotsenbrüderschaft beim Seelotsen
Der BFH hat mit Urteil vom 31.5.2017 – XI R 40/14 – ECLI:DE:BFH:2017:U.310517.XIR40.14.0 – wie folgt entschieden:
Umsatzsteuer auf von einer Lotsenbrüderschaft bezogene Eingangsleistungen, die sie zur Erfüllung ihrer hoheitlichen Selbstverwaltungsaufgaben verwendet, kann der der Lotsenbrüderschaft zugehörige Seelotse nach anteiliger Umlegung auf ihn --auch unter Beachtung des Grundsatzes der Neutralität der Mehrwertsteuer-- nicht als Vorsteuer abziehen.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2017-2069-2