BFH: Keine Minderung des Veräußerungsverlusts i. S. des § 17 EStG oder des Verlusts aus privaten Veräußerungsgeschäften i. S. des § 3EStG durch eigenständige Schadensersatzleistung eines Dritten
Der BFH hat mit Urteil vom 4.10.2016 – IX R 8/15 – wie folgt entschieden:
Leistet eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft wegen eines fehlerhaften Bestätigungsvermerks im Rahmen eines Vergleichs Schadensersatz an den Erwerber von Gesellschaftsanteilen, mindert dies beim Erwerber nicht die Anschaffungskosten der Anteile. Hat der Erwerber die Anteile bereits veräußert, erhöht die Zahlung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auch nicht den Veräußerungserlös.
Volltext unter: BBL2017-277-1