R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
24.04.2012
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Kapitalrückzahlungen bei Liquidation

Das Niedersächsische FG hat im Urteil vom 19.5.2011 - 11 K 496/10 - entschieden: Soweit die Kläger Rückzahlungen von Einlagen aus dem steuerlichen Einlagenkonto (§ 27 KStG) außerhalb einer Liquidation als nicht steuerpflichtig ansehen, ändert dies nichts an der steuerlichen Beurteilung von Kapitalrückzahlungen im Rahmen einer Liquidation. Wie der Veräußerungspreis, so sind diese als Liquidationserlöse der Besteuerung nach § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG zu unterwerfen. Zu den Liquidationserlösen gehören nicht nur Sachzuwendungen, sondern auch Barzuwendungen als zurückgezahltes Vermögen der Gesellschaft. Mithin sind auch Kapitalrückzahlungen aus dem Einlagekonto i. S. d. § 27 KStG wie Rückzahlungen von Nennkapital Liquidationserlöse, die nach § 3 Nr. 40 Buchst. c S. 2 EStG teilweise steuerpflichtig sind. Dies gilt auch in den Fällen, in denen - wie im Streitfall - ein erheblicher Liquidationsverlust entstanden ist. Es kommt nach dem Wortlaut des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG nicht auf die Höhe der Einnahmen an, sondern maßgeblich ist allein, ob teilweise steuerpflichtige Einnahmen i. S. d. § 3 Nr. 40 Buchst. c EStG überhaupt vorliegen.

Das FG hatte die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen (§ 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO); mittlerweile ist das Urteil rechtskräftig.

(PM Niedersächsisches FG vom 18.4.2012)

stats