R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
06.02.2013
Steuerrecht
Bundesregierung: Kabinettsentwurf zum InvStG-E verabschiedet

Am 30.1.2013 hat die Bundesregierung einen überarbeiteten Gesetzentwurf („Kabinettsentwurf“) zur Anpassung des Investmentsteuergesetzes („InvStG-E“) an das AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-StAnpG) verabschiedet. Der Kabinettsentwurf folgt in vielen Punkten der gegenüber dem Referentenentwurf vom 4.12.2012 vorgebrachten Kritik und enthält wesentliche Neuerungen, z. B.:
– Die in § 2 Abs. 1 und 2 des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB-E) normierten Ausnahmen von der Anwendung des KAGB stehen nunmehr auch der Anwendung des InvStG-E entgegen. Diese Regelung erfasst bestimmte Holdingund Verbriefungszweckgesellschaften sowie Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung. Zusätzlich unterliegen Unternehmensbeteiligungsgesellschaften und mittelständische Beteiligungsgesellschaften nicht dem InvStG, wohl aber konzernverwaltete Fonds, obwohl auf sie das KAGB keine Anwendung findet.
– Festgehalten wird an der grundsätzlichen Aufteilung der Investmentvermögen in privilegierte Investmentfonds (offene, regulierte Vehikelmit bestimmten Anlagegrenzen und zulässigen Vermögensgegenständen) und Investitionsgesellschaften (insbesondere geschlossene Fonds im Bereich der Alternativen Investments). Die steuerliche Anerkennung als Investmentfonds wird etwas vereinfacht.
– ImRahmen der Besteuerung von Kapital-Investitionsgesellschaften (z. B. Luxemburger SICAV oder FCP) wurden die Straf- und Pauschalbesteuerungselemente (6 %ige Mindestbesteuerung sowie pauschalierte Zurechnung thesaurierter Erträge) gestrichen. Der Anleger hat nunmehr lediglich die tatsächlichen Ausschüttungen zu versteuern, Beteiligungsertragsbefreiungen gem. § 8b KStG, § 3 Nr. 40 EStG werden nur bei Nachweis einer steuerlichen Vorbelastung auf Ebene der Investitionsgesellschaft gewährt.

--> Am 27.2.2013 veranstaltet dieser Verlag einen RdF-Workshop „Update, AIFM-Richtlinie“. Weitere Informationen und Anmeldung unter www.rdfonline.de/workshop.

stats