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Steuerrecht
21.07.2020
Steuerrecht
FinMin Sachsen: Kabinett gibt Umsetzungsgesetz zur Anhörung frei

Das Kabinett hat am 15.7.2020 das Sächsische Gesetz zur Umsetzung der Grundsteuerreform zur Anhörung freigegeben. Damit liegt der Freistaat sehr gut im Zeitplan, um die Reform bis Ende 2024 umzusetzen. Der Gesetzentwurf sieht die vom Bundesgesetz vorgesehene Nutzung der Länderöffnungsklausel für Sachsen vor. „Unser Ziel, die sächsischen Besonderheiten zu berücksichtigen und so die Verwerfungen durch das Bundesmodell deutlich abzumildern, können wir damit erreichen. Und das wie vorgesehen aufkommensneutral, also bei gleichbleibenden Einnahmen für unsere Kommunen“, sagte Finanzminister Hartmut Vorjohann nach der Kabinettsitzung.
Da das Bundesmodell Wohnen in Sachsen spürbar verteuern würde, sind im sächsischen Umsetzungsgesetz Veränderungen vorgenommen worden. „Wir haben uns rund 3 600 Echtfälle genau angeschaut und verschiedene Modelle gerechnet. Beim Bundesmodell würde Wohnen in Summe rund 30 Prozent teurer. Das ist für uns nicht vertretbar“, erläuterte Vorjohann. Man sei daher zu dem Ergebnis gekommen, dass bei getrennter Betrachtung von Wohnen und geschäftlicher Nutzung, anders als beim Bundesmodell, eine ausgewogenere Verteilung möglich ist. „Deshalb schlagen wir sachsen-spezifische Steuermesszahlen vor.
Statt der für alle Nutzungsarten einheitlichen Steuermesszahl von 0,34 Promille beim Bundesmodell sollen im Freistaat 0,36 Promille für Wohngrundstücke und 0,72 Promille für Geschäftsgrundstücke genutzt werden. Dadurch berücksichtigen wir Wertsteigerungen, aber ohne Umverteilung zu Lasten einer einzelnen Nutzungsart und ohne Wohnen zu verteuern“, so der Finanzminister.
Keine Abweichungen vom Bundesmodell plane man bei der Wertermittlung, der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und bei unbebauten Grundstücken.
Sachsen habe damit als erstes Land einen Entwurf für ein Umsetzungsgesetz auf den Weg gebracht. „Wir müssen rund 2,5 Millionen wirtschaftliche Einheiten bis Ende 2023 durch unsere Finanzämter neu bewerten. Mit unserem Zeitplan sind wir gut vorbereitet, um ab Juli 2022 Steuererklärungen annehmen und bearbeiten zu können“, sagte Vorjohann abschließend. Die neue Grundsteuer ist ab 1.1.2025 zu entrichten.
(Quelle: PM FinMin Sachsen vom 15.7.2020)

 

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