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Steuerrecht
20.06.2013
Steuerrecht
FG Köln: KSt-Minderung in Deutschland durch endgültige Verluste im EU-Ausland

Das FG Köln hat mit Urteil vom 13.3.2013 - 10 K 2067/12 - wie folgt entschieden: Die Nichtberücksichtigung des finalen Verlusts aus der beabsichtigten Eröffnung einer Betriebsstätte in Belgien verstößt gegen die im Unionsrecht verankerte Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 43 i. V. m. Art 48 EGV nach der Zählung des Vertrags von Amsterdam, heute Art. 49 i.V. m. Art. 54 AEUV. Aus dem Anwendungsvorrang des Unionsrechts folgt deshalb, dass die Aufwendungen in Deutschland zu berücksichtigen sind. Der EuGH hat mit Urteil vom 21.2.2013 – C-123/11, A Oy, BB 2013, 867 m. BB-Komm. Böing, unter Bezugnahme auf seine Entscheidung vom 13.12.2005 – C-446/ 03, Marks & Spencer (Slg. 2005, I-10837) entschieden, dass finale Auslandsverluste im Ansässigkeitsstaat der „Mutter“ berücksichtigt werden müssen. Der erkennende Senat folgt dieser Auffassung.

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-1558-1 unter www.betriebs-berater.de

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