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Steuerrecht
23.07.2020
Steuerrecht
BMF: Jahressteuergesetz 2020 (JStG 2020)

In verschiedenen Bereichen des deutschen Steuerrechts hat sich fachlich notwendiger Gesetzgebungsbedarf ergeben. Dies betrifft insbesondere notwendige Anpassungen an EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung sowie Reaktionen auf Rechtsprechung des BFH. Darüber hinaus besteht ein Erfordernis zur Umsetzung eines unvermeidlich entstandenen technischen Regelungsbedarfs. Hierzu gehören Verfahrensund Zuständigkeitsfragen, Folgeänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen.

Hierzu gehören insbesondere folgende Maßnahmen:

–             die zielgenauere Ausgestaltung der Investiti-

onsabzugsbeträge des § 7g EStG auch unter Berücksichtigung der vorübergehenden besonderen Situation der Corona-Krise,

–             die Erweiterung der steuerrechtlichen Berück-

sichtigung von Aufwendungen bei der verbilligten Wohnraumvermietung, § 21 Abs. 2 S. 1 EStG,

–             die Einführung eines Datenaustauschs zwischen

den Unternehmen der privaten Krankenversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern, der im Lohnsteuerabzugsverfahren die bestehenden Verfahren mittels Papierbescheinigungenvollständigersetzt,§§ 39 ff. EStG,

–             die Umsetzung der zweiten Stufe des sog.

Mehrwertsteuer-Digitalpakets sowie

–             die Erweiterung der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG (Reverse-Charge-Verfahren) auf Telekommunikationsdienstleistungen an sog. Wiederverkäufer.

(Quelle: PM BMF vom 17.7.2020)

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