Gesetzgebung: Jahressteuergesetz 2009 im Kabinett beschlossen
Das Kabinett hat am 18.6.2008 den Regierungsentwurf zum JStG 2009 beschlossen. Der Entwurf enthält zahlreiche Änderungen in unterschiedlichen Bereichen des Steuerrechts, u.a.
sollen Unternehmen ihre Buchführung ins Ausland verlegen können, die steuerliche Behandlung im Bereich der Daseinsvorsorge der öffentlichen Hand (sog. steuerlicher Querverbund) soll gesetzlich festgeschrieben werden (§ 8 Abs. 7 KStG-E) und § 15 AStG (Besteuerung ausländischer Familienstiftungen) soll geändert werden. Nicht enthalten ist im Regierungsentwurf die zuletzt diskutierte Neuregelung des § 8b Abs. 4 KStG zur Besteuerung von Dividenden aus Streubesitzbeteiligungen.
Der Regierungsentwurf ist abrufbar unter www.bundesfinanzministerium.de