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Steuerrecht
11.03.2020
Steuerrecht
FG Hamburg: Jahresbilanz 2019

Die Geschäftslage des Gerichts hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht entscheidend verändert. Erneut leicht rückläufig waren die Eingangszahlen mit 1 403 Verfahren gegenüber 1 539 im Vorjahr, sie blieben aber weiterhin gegen den Bundestrend rückläufiger Verfahrenszahlen auf annähernd stabilem Niveau. Deutlicher zurück gingen die Eingänge in Kindergeldverfahren mit 19 % gegenüber dem Vorjahr. Von den sechs Senaten des Gerichts wurden insgesamt 1 352 Klageverfahren und Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes erledigt. Die durchschnittliche Verfahrensdauer ist bei den Klageverfahren geringfügig angestiegen, liegt mit 10,9 Monaten aber noch deutlich unter einem Jahr und weiterhin auch deutlich unter dem Bundesdurchschnitt mit 14 Monaten. Die Laufzeiten bei den Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes verkürzten sich von durchschnittlich 3,5 Monaten auf 2,8 Monate.

Das Interesse an Verfahren vor dem Güterichter blieb auch in 2019 mit weniger als zehn Sachen äußerst gering.

Im abgelaufenen Jahr war – wie in den Vorjahren – eine Vielzahl der Verfahren für die Rechtsschutzsuchenden ganz oder teilweise erfolgreich. Bei den streitig entschiedenen Verfahren war dies in 23,3 % (Vorjahr 18,5 %) der Klagen der Fall. Eine einvernehmliche Beilegung des Rechtsstreits (Änderung/Teiländerung der angegriffenen Bescheide) erfolgte in knapp 50 % der Fälle, wie im Vorjahr wurde rund ein Drittel der Klagen zurückgenommen. In der überwiegenden Anzahl der Fälle wurde der Rechtsstreit endgültig vor dem Finanzgericht abgeschlossen. Die Rechtsmittelquote in den durch das Gericht streitig entschiedenen Verfahren sank erstmals unter die 30-Prozentmarke auf 27,6 %. Damit setzte sich der Trend rückläufiger Rechtsmittel der vergangenen Jahre auch 2019 fort.

Für das Geschäftsjahr 2020 erwartet das Gericht keine wesentlichen Änderungen bei den Eingangszahlen und Verfahrenslaufzeiten. Die elektronische Kommunikation wird weiter ausgebaut; seit Anfang 2019 erfolgt sämtlicher Schriftverkehr mit den Finanzämtern über ein elektronisches Postfach (bePo), mit der Rechtsanwaltschaft kommuniziert das Gericht seit Juni 2019 ebenfalls ausschließlich über das elektronische Anwaltspostfach (beA). Ab Frühjahr 2020 wird die Einführung der elektronischen Akte erprobt.

(Quelle: PM FG Hamburg vom 26.2.2020)

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