BReg: „JStG 2018“ – Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrats
Nunmehr liegt die Gegenäußerung der Bundesregierung (BReg) vom 10.10.2018 (BT-Drs. 19/4858) auf die Stellungnahme des Bundesrats (BR) vom 21.9.2018 zum Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (BRDrs. 372/18 (B)) vor. Die BReg sagt eine Prüfung der meisten Änderungs- und Ergänzungsvorschläge des BR zu. Sie lehnt aber die vom BR in § 22f UStG-E für Betreiber eines elektronischen Marktplatzes vorgeschlagene Verlängerung der Aufbewahrungsfrist von Aufzeichnungen von sechs auf zehn Jahre ab. Die BReg unterstützt ausdrücklich die Zielrichtung des BR-Vorschlags, die Neuregelung zur Steuerbefreiung von Sanierungsgewinnen durch § 3a EStG und der zugehörigen weiteren Regelungen unmittelbar in Kraft zu setzen, um für Unternehmenssanierungen eine gesicherte Rechtsgrundlage zu schaffen. Allerdings soll die konkrete Ausgestaltung noch gesondert geprüft werden. Die vom BR erbetene Schaffung einer Rechtsgrundlage für Fälle der Besteuerung von Sanierungserträgen, in denen der Schuldenerlass bis zum 8.2.2017 – also vor Anwendung der Neuregelung – ausgesprochen oder in denen bis zu diesem Stichtag eine verbindliche Auskunft erteilt worden ist, wird die BReg ebenfalls prüfen. Die vomBR vorgeschlagenen Änderungen des Investmentsteuergesetzes will die BReg umsetzen. Der Finanzausschuss des BT wird voraussichtlich Anfang November über das „Jahressteuergesetz 2018“ beraten, der BT voraussichtlich am 9.11.2018 in 2./3. Lesung die Ausschussempfehlungen beschließen. Der Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist bis Ende November 2018 geplant.