Bundesrat: JStG 2009 gebilligt
In seiner letzten Sitzung vor Jahresende hat der Bundesrat den Weg für 31 Gesetze frei gemacht, u. a. für das JStG 2009. Für die Unternehmen sind insbesondere folgende Änderungen wichtig: – nur noch eingeschränkte Nutzbarkeit von Verlustvorträgen und Zinsvorträgen bei Umwandlungen und bei Personengesellschaften, – Änderung des REITG (s. dazu Beitrag von Born im Heft 3/09), – Neubestimmung des Orts der Dienstleistung (Umsetzung der USt-Richtlinie 2006/112/EG), – Ausdehnung des Bankenprivilegs nach § 19 GewStDV auf Leasing- und Factoringunternehmen, – Aufhebung des Organschaftsverbots für Versicherungsgesellschaften. Entgegen ursprünglicher Planung enthält das JStG 2009 keine Einschränkung der Steuerfreiheit von Beteiligungserträgen aus Streubesitzbesteuerungen.
(PM Bundesrat vom 19.12.2008)
Zur Anrechnung ausländischer Steuern vgl. auch den Beitrag von Hechtner im Heft 3/09.