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Steuerrecht
17.04.2020
Steuerrecht
BMF: Investmentsteuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie

Nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen Folgen der COVID-19-Pandemie das Schreiben vom 26.3.2020 wie folgt beantwortet:

Eine passive Grenzverletzung zwischen dem 1.3.2020 und dem 30.4.2020 stellt bei Investmentfonds grundsätzlich keinen wesentlichen Verstoß i. S. d. Rn. 2.18 des BMF-Schreibens vom 21.5.2019, BStBl. I, 527, dar und wird nicht auf die 20-Geschäftstage-Grenze i. S. d. Rn. 2.19 dieses BMF-Schreibens angerechnet.

Eine passive Grenzverletzung zwischen dem 1.3.2020 und dem 30.4.2020 gilt bei Spezial-Investmentfonds grundsätzlich nicht als wesentlicher Verstoß gegen die Anlagebestimmungen des § 26 InvStG.

(Quelle: BMF, Schreiben vom 9.4.2020 – IV C 1 – S 1910/19/10079 :002)

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