BMF: Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018); Selbstdeklaration von Investmentfonds oder Anteilklassen i. S. d. § 10 InvStG 2018 sowie von Spezial-Investmentfonds
BMF, Schreiben vom 21.9.2017 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :009
Das BMF hat für eine Übergangsphase zugelassen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbegünstigung nach § 10 InvStG 2018 auch dann gewährt wird, wenn ein Investmentfonds erst bis zum 30.6.2018 seine Anlagebedingungen entsprechend anpasst. Auch einem Spezial-Investmentfonds wird eine entsprechend längere Frist zur Anpassung seiner Anlagebedingungen eingeräumt.
→ Das Schreiben richtet sich an Wirtschaftsverbände und enthält die Antwort auf deren Schreiben vom 21.7.2017 zur Selbstdeklaration von Investmentfonds oder Anteilklassen i. S. d. § 10 InvStG 2018 sowie von Spezial-Investmentfonds.