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Steuerrecht
26.09.2017
Steuerrecht
BMF: Investmentsteuergesetz in der am 1.1.2018 geltenden Fassung (InvStG 2018); Selbstdeklaration von Investmentfonds oder Anteilklassen i. S. d. § 10 InvStG 2018 sowie von Spezial-Investmentfonds

BMF, Schreiben vom 21.9.2017 – IV C 1 - S 1980-1/16/10010 :009

Das BMF hat für eine Übergangsphase zugelassen, dass unter bestimmten Voraussetzungen eine Steuerbegünstigung nach § 10 InvStG 2018 auch dann gewährt wird, wenn ein Investmentfonds erst bis zum 30.6.2018 seine Anlagebedingungen entsprechend anpasst. Auch einem Spezial-Investmentfonds wird eine entsprechend längere Frist zur Anpassung seiner Anlagebedingungen eingeräumt.

Das Schreiben richtet sich an Wirtschaftsverbände und enthält die Antwort auf deren Schreiben vom 21.7.2017 zur Selbstdeklaration von Investmentfonds oder Anteilklassen i. S. d. § 10 InvStG 2018 sowie von Spezial-Investmentfonds.

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