FG Berlin-Brandenburg: Investitionszulage für abgemeldetes Kfz
Durch Urteil vom 25.6.2009 - 13 K 1853/06 - hat das FG Berlin-Brandenburg entschieden: Die Investitionszulage soll die Wirtschaftskraft des Fördergebiets stärken und Arbeitsplätze schaffen und sichern. Das setze voraus, dass die geförderten Wirtschaftsgüter auch dort eingesetzt werden. Nicht erforderlich sei es, dass das Wirtschaftsgut während des gesamten Zeitraums von fünf Jahren auch tatsächlich aktiv in der Betriebsstätte im Fördergebiet genutzt wird. Es reiche vielmehr aus, wenn es grundsätzlich einsatzfähig ist. Im Streitfall ging es um einen Transporter, der grundsätzlich einsatzfähig war, der aus Kostengründen aber ab- und später wieder angemeldet wurde. Solange das Fahrzeug keine technischen Mängel auweist und deshalb nicht einsatzfähig ist, steht das der Investitionsförderung nach Auffassung des FG nicht entgegen.
(PM FG Berlin-Brandenburg vom 8.9.2009)