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Steuerrecht
04.09.2019
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Investitionskonzeption zur Beteiligung an einem Windpark

Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 15.5.2019 – 9 K 139/13 - entschieden:

1. Bei einer an ausländische Investoren gerichteten, modellhaften Investitionskonzeption zur Beteiligung an einem Windpark handelt es sich um kein Steuerstundungsmodell (§ 15b EStG).

2. Die Übernahme der Geschäftsführung kann bei der Beteiligung an einer Personengesellschaft zwar ein – in der Regel durch die Passivität des Investors gekennzeichnetes – Steuerstundungsmodell darstellen. Dennoch kann im Einzelfall ein Steuerstundungsmodell vorliegen, wenn die Rahmenbedingungen und damit der Kernmodellhaft vorgegeben sind und von dem Steuerpflichtigen im Zeitpunkt des Beteiligungserwerbs nicht (mehr) beeinflusst werden können.

3. § 15b EStG ist eine Verlustausgleichsbeschränkung und daher eine steuererhöhende Vorschrift; die Darlegungs- und Feststellungslast trägt daher das Finanzamt.

(Leitsätze der Redaktion)

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