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Steuerrecht
18.04.2011
Steuerrecht
BFH: Insolvenzverwaltertätigkeit als sonstige selbstständige Arbeit

Der BFH hat im Urteil vom 26.1.2011 – VIII R 3/10 – entschieden: Eine aus einem beratenden Betriebswirt und einem Dipl.-Ökonom bestehende Partnerschaftsgesellschaft, die Insolvenzverwaltung betreibt, erzielt auch dann Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit i. S. d. § 18 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn sie fachlich vorgebildete Mitarbeiter einsetzt, sofern ihre Gesellschafter als Insolvenzverwalter selbst leitend und eigenverantwortlich tätig bleiben.

--> Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-982-3 unter www.betriebs-berater.de

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