BFH: Insolvenzrechtliches Aufrechnungsverbot bei unberechtigtem Steuerausweis i. S. d. § 14c Abs. 2 UStG
Der BFH hat mit Urteil vom 8.11.2016 – VII R 34/15 - wie folgt entschieden: Für die Anwendung des § 96 Abs. 1 Nr. 1 InsO im Fall einer Steuerberichtigung nach § 14c Abs. 2 UStG ist entscheidend, wann die Gefährdung des Steueraufkommens beseitigt worden ist; die Steuerberichtigung wirkt insolvenzrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Rechnungsausstellung zurück.