BFH: Insolvenzplanverfahren
Der BFH hat mit Urteil vom 23.10.2018 – VII R 13/17 – wie folgt entschieden:
Einkommensteuerschulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grundsätzlich nicht erfasst.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BBL2019-21-2