BFH: Innergemeinschaftliche Lieferung - Beteiligung an Steuerhinterziehung
Der BFH hat im Urteil vom 11.8.2011 - V R 19/10 - entschieden: Beteiligt sich ein Unternehmer wissentlich an einem „strukturierten Verkaufsablauf", der darauf abzielt, die nach der Richtlinie 77/388/EWG geschuldete Besteuerung des innergemeinschaftlichen Erwerbs im Bestimmungsmitgliedstaat durch Vortäuschen einer differenzbesteuerten Lieferung zu verdecken, ist die Lieferung nicht nach § 6a UStG steuerfrei (Anschluss an EuGH-Urteil vom 7.12.2010 - C-285/09, R, UR 2011, 15, EWS 2011, 59).
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2773-4 unter www.betriebs-berater.de