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Steuerrecht
05.10.2018
Steuerrecht
BMF: Informationsaustausch in Steuersachen

BMF, Schreiben vom 21.9.2018 – IV B 6 – S 1315/13/10021 :044

Das BMF ergänzt in Rz. 230 (Selbstauskunft bei Neukunden) sein Anwendungsschreiben vom 1.2.2017 (BStBl I 2017, 305) zu Anwendungsfragen im Zusammenhang mit dem sog. gemeinsamen Meldestandard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen (Common Reporting Standard – CRS). „Für den Fall, dass dem meldenden Finanzinstitut keine gültige Selbstauskunft für Neukonten vorliegt und damit eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig durch das Finanzinstitut erfolgen kann, wird § 28 Absatz 1 FKAustG angewendet. Ist das meldende Finanzinstitut nicht in der Lage, eine gültige Selbstauskunft für Neukonten zu beschaffen, so kann dies nicht beanstandet werden, wenn für diese Geschäftsbeziehung nach Ablauf der 90-Tage-Frist keine Transaktionen durchgeführt werden, bis die gültige Selbstauskunft vorliegt.“

 

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