EU-Kommission: Informationen zu ausgewählten nationalen MwSt-Vorschriften zum Mini One Stop Shop
Die Europäische Kommission hat einen Bericht mit Informationen zu nationalen Vorschriften veröffentlich, die in den Mitgliedstaaten für die Nutzung der kleinen einzigen Anlaufstelle anwendbar sind. Definitionen und Erläuterungen zum Anwendungsbereich des Berichts finden Sie in einer separaten Übersicht, die auch eine zusammenfassende Tabelle zu anwendbaren MwSt-Sätzen enthält. Zusätzlich liefert die Übersicht Informationen zu den Vorschriften über die tatsächliche Nutzung oder Auswertung sowie zu den Verpflichtungen im Rahmen der B2C-Rechnungsstellung in den Mitgliedstaaten. Die Kommission kann jedoch nicht garantieren, dass alle in dem Bericht enthaltenen Informationen mit der Europäischen Gesetzgebung übereinstimmen.
Den Bericht finden Sie hier.
Die Übersicht finden Sie hier.
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