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Steuerrecht
17.06.2011
Steuerrecht
BFH: Indizienbeweis zum Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage

Mit Urteil vom 8.2.2011 – IX R 44/10 – entschied der BFH, dass der Nachweis der Einzahlung einer Stammeinlage im Hinblick auf daraus resultierende Anschaffungskosten i. S. von § 17 Abs. 2 EStG 20 Jahre nach Eintragung der GmbH nicht zwingend allein durch den entsprechenden Zahlungsbeleg geführt werden muss. Das FG habe vielmehr alle Indizien im Rahmen einer Gesamtwürdigung zu prüfen. Die Klägerin, eine wesentlich beteiligte GmbH-Gesellschafterin, hatte in ihrer Einkommensteuererklärung für 2006 u. a. einen Beteiligungsverlust geltend gemacht, nachdem das Insolvenzverfahren gegen die GmbH 2006 mangels Masse eingestellt und diese imHandelsregister gelöscht worden war. Das FG hätte insbesondere die Einzahlungsverpflichtung lt. Gesellschaftsvertrag, die Bilanzierung ausstehender Einlagen bei der GmbH mit 0 DM sowie die Eintragung der GmbH als Indizien und ferner berücksichtigen müssen, dass es unverhältnismäßig wäre, die Vorlage des Zahlungsbelegs zu verlangen, obwohl dafür keine Aufbewahrungspflicht vergleichbar der in § 147 AO normierten besteht.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1557-2 unter www.betriebs-berater.de

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