EuGH: Indem das italienische Recht bei schwerem Mehrwertsteuerbetrug aufgrund einer zu kurzen Gesamtverjährungsfrist die Verhängung wirksamer und abschreckender Sanktionen verhindert, kann es die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen
Der EuGH hat heute zu der italienischen Verjährungsfrist in Zusammenhang mit einem Betrug in Form eines "Mehrwertsteuerkarussels" entschieden (C-105/14, Taricco).
Das Urteil ist momentan noch nicht auf der Webseite des EuGH abrufbar, wird aber wahrscheinlich im Laufe des Tages online gestellt.
Die Pressemitteilung finden Sie hier.