BFH: Importeur muss Echtheit der bei der Einfuhr vorgelegten Einfuhrlizenzen beweisen
Mit Urteil vom22.4.08 – VII R 29/06 – hat der BFH entschieden, dass der Importeur die Echtheit der vorgelegten Einfuhrlizenzen beweisen muss, wenn insoweit ernstliche Zweifel bestehen. Das Hauptzollamt forderte Zoll nach dem regulären Zollsatz nach, nachdem sich spanische Einfuhrlizenzen, die der Importeur für Bananen aus Ecuador gekauft und bei der Einfuhr vorgelegt hatte, als gefälscht herausstellten. Selbst wenn ein korrupter Mitarbeiter des spanischen Wirtschaftsministeriums von den dort ausgestellten echten Lizenzen Duplikate gefertigt und diese verkauft habe, müsse sich das Ministerium diese unrechtmäßig gefertigten Duplikate nicht als von ihm erteilte Lizenzen zurechnen lassen.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1311-3