BFH: Hotel und Appartementhaus als Teilbetriebe
Der BFH hat mit Urteil vom 12.12.2013 - X R 33/11 - wie folgt entschieden:
1. Der Teilbetrieb ist eine Untereinheit des Gesamtbetriebs, ein selbständiger Zweigbetrieb im Rahmen eines Gesamtunternehmens.
2. Allein die räumliche Trennung des Hotelgebäudes vom Appartementhaus reicht zur Begründung eines Teilbetriebs nicht aus. Verfügt auch das Hotel über Appartements mit einem ähnlichen Leistungsangebot, ist darzulegen, dass auch unter Berücksichtigung dieses Umstandes von einem unterschiedlichen Kundenkreis von Hotel und Appartementhaus ausgegangen werden kann oder die Kundenkreise nicht doch vermengt worden sind. Wird geltend gemacht, dass für die Verwaltung des Appartementhauses ein Büro im Privathaus zur Verfügung stand, ist darzustellen, welche konkreten Tätigkeiten dort im Zusammenhang mit der Organisation des Appartementhauses überhaupt erledigt worden sein könnten.