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Steuerrecht
31.07.2009
Steuerrecht
BFH: Hofladen als Gewerbebetrieb

Der BFH hat durch Urteil vom 25.3.2009 – IV R 21/ 06 – entschieden, dass ein Hofladen als selbständiger Gewerbebetrieb zu beurteilen sein kann, wenn über den Laden neben eigenerzeugten Produkten auch Fremdprodukte abgesetzt werden. Auch hier hat der BFH seine bisherige Rechtsprechung modifiziert: Danach ist ein Hofladen dann als gewerblich anzusehen, wenn der darin getätigte Nettoumsatz mit Fremdprodukten aller Art nachhaltig ein Drittel des Nettogesamtumsatzes oder den Höchstbetrag von 51 500 Euro übersteigt. Wird eine dieser Grenzen drei Jahre in Folge überschritten, führt die gesamteVerkaufstätigkeit im Hofladen einschließlich des Verkaufs von Eigenprodukten ab dem vierten Jahr zu gewerblichen Einkünften. Daneben verbleibt es aber bei landwirtschaftlichen Einkünften, soweit der Landwirt eigenerzeugte Produkte ab Hof in nicht eigens hergerichtetenRäumen an Dritte verkauft.

Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1666-2

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