: Hippotherapie als umsatzsteuerfreie Heilbehandlung
Mit Urteil vom 30.1.2008 - XI R 53/06 - hat der BFH entschieden, dass die von Physiotherapeuten (Krankengymnasten) mit entsprechender Zusatzausbildung auf ärztliche Verordnung durchgeführte Hippotherapie eine von der Umsatzsteuer befreite Heilbehandlung nach § 4 Nr. 14 UStG ist.