FG Münster: Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen verfassungsgemäß
Das FG Münster hat im Urteil vom 22.8.2012 – 10 K 4664/10 G – entschieden: Die Neuregelung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von anteiligen Miet- und Pachtzinsen ist verfassungsmäßig. Die Hinzurechnung des in den Mieten steckenden Finanzierungsanteils führe zu einer Gleichstellung mit solchen Betrieben, die eigene Immobilien vermieten. Der Senat hält § 8 Nr. 1 Buchst. e) GewStG – anders als das FG Hamburg in seinem Vorlagebeschluss vom 29.2.2012 – 1 K 138/10 – nicht für verfassungswidrig. Die Ausdehnung des Hinzurechnungstatbestands durch die Neuregelung verstoße insbesondere nicht gegen das Gebot der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: I R 70/02).
(NL FG Münster vom 15.10.2012)
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