Niedersächsisches FG: Hinzurechnung von Aufwendungen für die Anmietung von Messeflächen zum Gewinn aus Gewerbebetrieb gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG
Das Niedersächsisches FG hat mit Urteil vom 6.12.2018 – 10 K 188/17 wie folgt entschieden:
Um Mietaufwendungen, die gem. § 8 Nr. 1 Buchst. e GewStG dem Gewinn aus Gewerbebetrieb hinzugerechnet werden, handelt es sich bei den nach Quadratmetern bemessenen Kosten für die Anmietung von Messeflächen.
(Leitsatz der Redaktion)
Volltext BB-Online BBL2019-2902-1
→ Das Urteil ist rechtskräftig.