BFH: Hinzurechnung einer verlustbedingten Teilwertabschreibung bei Organschaft
Der BFH hat durch Urteil vom 5.11.2009 – IV R 57/06 – entschieden: Gewinnminderungen infolge einer Teilwertabschreibung des Organträgers auf Darlehensforderungen gegen eine Organgesellschaft sind bei der Ermittlung des organschaftlichen Gewerbeertrags durch entsprechende Hinzurechnungen zu korrigieren (neutralisieren), soweit die Teilwertabschreibung zumindest auch durch erlittene Verluste der Organgesellschaft bedingt ist. Die Teilwertabschreibung auf eine Forderung beruht stets zumindest auch auf erlittenen Verlusten des Schuldners, soweit der Betrag der Teilwertabschreibung den Betrag dieser Verluste nicht übersteigt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-85-5