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Steuerrecht
27.03.2019
Steuerrecht
BZSt: Hinweise zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren für den Brexit ohne Austrittsabkommen

Ab dem 30.3.2019, 00.00 Uhr (MEZ), wird Großbritannien nicht mehr Mitglied der Europäischen Union (EU) sein. Das bedeutet, dass die Rechtsvorschriften, die für die Mitgliedstaaten der EU anzuwenden sind, ab diesem Zeitpunkt nicht mehr für Großbritannien gelten, es sei denn, ein ratifiziertes Austrittsabkommen sieht ein anderes Datum vor.

Weitere Informationen zum Vorsteuer-Vergütungsverfahren finden Sie unter www.bzst.de.
(PM BZSt vom 27.2.2019)

Stand 22.3.2019:

Die EU hat Großbritannien einen Brexit-Aufschub angeboten. Das bisherige Austrittsdatum (30.3.2019) ist damit nicht mehr gültig. Das neue Austrittsdatum wird voraussichtlich erst nach den Abstimmungen im britischen Parlament in der 13. Kalenderwoche feststehen. Sobald ein Austrittsdatum feststeht, erhalten Sie hier weitere Informationen. Die Informationsblätter für inländische und britische Unternehmer werden angepasst, sobald die konkreten Regelungen für den Austritt Großbritanniens feststehen.

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