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Steuerrecht
04.06.2009
Steuerrecht
BFH: Hinweis auf Verböserung bei Änderung des angefochtenen Steuerbescheids während des Einspruchsverfahrens

Durch Urteil vom 25.2.2009 – IX R 24/08 – hat der BFH entschieden: § 367 Abs. 2 S. 2 AO gilt schon nach seinem Wortlaut nur für Verböserungen durch die Einspruchsentscheidung. Notwendig sei ein Hinweis auf die Möglichkeit einer verbösernden Entscheidung. Die Finanzbehörde habe die Sache in vollem Umfang erneut zu prüfen – mit anschließender Einspruchsentscheidung. Die Änderung des angefochtenen Steuerbescheids während des Einspruchsverfahrens nach § 132 AO i. V. m. § 164 Abs. 2 AO sei einer Änderung durch die Einspruchsentscheidung im Wege der Analogie gleichzustellen, wenn die Festsetzungsfrist durch den Einspruch gemäß § 171 Abs. 3a AO in ihrem Ablauf gehemmt ist.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1267-4

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