Reform der Grundsteuer: Hessen und Niedersachsen legen Entwurf für Gesetzesänderung vor
Die Bundesländer Hessen und Niedersachsen haben Entwürfe für die Reform der Grundsteuer vorgelegt. Damit soll der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Werte, nach denen die Grundsteuer derzeit besteuert werden (in Westdeutschland Werte von 1964, Ostdeutschland Werte von 1935), jeden Realitätsbezug verloren haben.
Künftig soll sich der Wert eines Grundstücks aus dem Bodenwert (bemisst sich nach dem Bodenrichtwert) und dem Gebäudewert (dieser soll pauschal ermittelt werden) zusammensetzen. Der Verkehrswert wäre demzufolge nicht die entscheidende Komponente. Dies wird mit drohendem Ermittlungsaufwand gerechtfertigt.
Gerade dieser Faktor macht die geplante Reform aber rechtlich wohl wieder angreifbar. Die beiden Komponenten Bodenwert und Gebäudewert müssen gleichwohl in eine „gerechte“ Reform einfließen, um dem „natürlichen“ Interessengegensatz zwischen Grundstückeigentümern und kommunalen Infrastrukturinvestitionen auszuloten. Von daher sind die Vorschläge trotz der genannten Schwäche dem Grunde nach zu begrüßen. Wie diese Konfliktlage letztlich aufgelöst wird, darf mit Spannung erwartet werden.