BFH: Hemmung der Festsetzungsverjährung
Der BFH hat im Urteil vom 21.4.2010 – X R 1/08 – entschieden: Die Ablaufhemmung nach § 171 Abs. 9 AO beginnt, wenn die angezeigte Steuerverkürzung dem Grunde nach individualisiert werden kann, der Steuerpflichtige also Steuerart und Veranlagungszeitraum benennt und den Sachverhalt so schildert, dass der Gegenstand der Selbstanzeige erkennbar wird.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1629-4