BFH: Heilbehandlung durch Subunternehmer
Der BFH hat im Urteil vom 2.9.2010 – V R 47/09 – entschieden: Aus einer nach dem SGB V einem Arzt für dessen Heilbehandlungsleistung (Aknebehandlung) geschuldeten Erstattung einer Krankenkasse ergibt sich nicht, dass der vom Arzt eingeschaltete Subunternehmer (Kosmetiker) über die erforderliche berufliche Befähigung zur Durchführung einer Heilbehandlungsmaßnahme i. S. v. § 4 Nr. 14 UStG verfügt.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-3118-1
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